Der Vorbereitungsdienst beginnt i.d. Regel jeweils am 1. September und dauert 8 Monate (einschließlich der Absolvierung der Staatsprüfung).
Wer in den Vorbereitungsdienst eingestellt wird, wird unter Berufung auf das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum/zur Vermessungshauptsekretäranwärter/in (A 8) ernannt.
Einstellungs- und gleichzeitig Ausbildungsbehörden sind:
- ein Land- oder Stadtkreis,
- eine Gemeinde, wenn sie nach §10 Vermessungsgesetz als untere Vermessungsbehörde gilt oder
- das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (in Verbindung mit einer Abordnung zu einem Landkreis zur Ausbildung).
Die Bewerbungsfristen richten sich nach den entsprechenden Ausschreibungen der Einstellungsbehörden.
Während des Vorbereitungsdienstes erhalten die Anwärterinnen / die Anwärter Anwärterbezüge und Sonderzuschläge. Verheiratete erhalten einen Zuschlag.
Aufgabenfelder
- Liegenschaftsvermessungen mit Schwerpunkt Gebäudeaufnahmen und Grenzfeststellungen bei den unteren Vermessungsbehörden der Stadt- und Landkreise und bei den Städten
- Aktualisierung der Daten des Liegenschaftskatasters (ALKIS) bei den unteren Vermessungsbehörden der Stadt- und Landkreise und bei den Städten
- Mitarbeit bei der Erbringung von GIS-Dienstleistungen auf Kundenanforderung
- Beratung von Bürgern und Kunden insbesondere für die Erteilung von Auskünften aus Karten, Verzeichnissen und Datenbanken
- Liegenschaftsvermessungen im Geschäftsbereich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
- Mess- und Erfassungstätigkeiten im Bereich der Topographischen Landesaufnahme beim Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung
- Unterstützung der ausführenden Ingenieure bei Flurneuordnungsmaßnahmen der unteren Flurneuordnungsbehörden bei den Landkreisen